Max-Planck-Straße 2, F01
64807 Dieburg
Fax +49.6071.829488
Roland Joachim (R. 106)
Tel +49.6151.16-8086
roland.joachim@h-da.de
Während des Sommersemesters finden die HSP-Sprechzeiten in Darmstadt in der Geschäftstelle des AStA, im Zwischengeschoss des Hochhaus C 10 statt:
Dienstag 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 10.00 - 13.00 Uhr
Aufgabe des Hochschulsports ist es, allen Hochschulmitgliedern ein vielseitiges sportliches Angebot zu unterbreiten. Weiterhin möchten wir möglichst viele Teilnehmende zu einer regelmäßigen sportlichen Betätigung motivieren. Der Schwerpunkt unseres lehr- und lernorientierten Angebots liegt deshalb im breitensportlichen und gesundheitsfördernden Bereich, wobei die unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen und Erwartungen der Teilnehmenden durch ein abgestuftes Programm berücksichtigt werden.
Der Hochschulsport bringt seit Sommersemester 2011 einige Neuerungen mit sich.
Die TU Darmstadt hat die langjährige Kooperation im Hochschulsport aufgekündigt. Das neu entwickelte Konzept bietet für die Studierenden der h_da sowie die gesamte Einrichtung die große Chance auf ein eigenes, Identität stiftendes Hochschulssportprogramm. Dieses kann zu einem Bestandteil der Profilbildung unserer Hochschule werden.
Eine große Hilfe auf diesem Weg ist das studentische Engagement, sei es als Teilnehmende an den Programmen, als Betreuer und Trainer oder als Helfer bei der Ausrichtung Deutscher Hochschulmeisterschaften durch die h_da. Das Hochschulsportteam freut sich auf Eure Mitarbeit. Mit Euren Talenten bringen wir den Hochschulsport auf einen guten Weg.
Ein erster wichtiger Baustein ist mit dem rund 250 qm großen Campus Sport Center im Untergeschoß des Dieburger Mensagebäudes entstanden. Seit dem Sommersemester 2011 wird hier mit Hilfe eines qualifizierten studentischen Übungsleiterteams ein Fitnessprogramm angeboten. Die Organisationshinweise und andere aktuelle Infos können auf der Homepage eingesehen werden. Im CSC integriert ist zudem eine Sporfläche für Gymnastik, Karate u. a. Angebote.
Seit dem Wintersemester 2011/2012 wird zudem mit verschiedenen Kooperationspartnern ein eigenständiges Hochschulsportprogramm in Darmstadt entwickelt.
Wir freuen uns auf Rückmeldungen und Anregungen zum Sportprogramm an der Hochschule Darmstadt.
Teilnahmebedingungen
Das Sportangebot ist wenn nicht anders ausgewiesen für alle Mitglieder der h_da (Studierende, Auszubildende, Lehrkräfte und Bedienstete) kostenfrei.
Die Anmeldemodalitäten für kostenpflichtige Kurse und Angebote entnehmen Sie den entsprechenden Ausschreibungen. Andere Personengruppen (inkl. Familienmitglieder der o. g. Gruppen) können über die Gastmitgliedschaft im "Verein zur Förderung des Darmstädter Hochschulsports e.V." eine Teilnahmeberechtigung für den Hochschulsport der h_da erwerben.
Für die jeweiligen teilnahmeberechtigten Statusgruppen gelten unterschiedliche Versicherungsschutz- und Haftungsbestimmungen (siehe Versicherungsschutz und Haftung).
Semesterbeitrag des Vereins zur Förderung des Darmstädter Hochschulsports e. V.:
Kinder bis einschließlich 6 Jahre: 10.- €
Schüler ab 7 Jahre, Studierende anderer Hochschulen, Auszubildende: 15.- €
Erwachsene: 30.- €
Den entsprechenden Aufnahmeantrag finden Sie hier.
Versicherungsschutz
Bei Sportunfällen im Rahmen der offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports sind alle immatrikulierten Studierenden gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung ist die unverzügliche schriftliche Anzeige des Unfalls. Die Unfallanzeige erstellt für die Hochschule Darmstadt das Studentenwerk Darmstadt, so dass Studierende dort jeden entsprechenden Hochschulsportunfall unverzüglich zu melden haben. Zuständig ist beim Studentenwerk der Gesundheitsdienst, Petersenstr. 14, Zi. 102, Tel. 06151 - 16 7041.
Bei Unfällen während der freien Sportausübung besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Freizeitunfallversicherung über das Studentenwerk. Auch hier muss der Unfall unverzüglich dem Studentenwerk gemeldet werden. Der Versicherungsschutz gilt auch für Studierende anderer hessischer Hochschulen, die jedoch ihre Ansprüche bei ihrer Stammhochschule anmelden müssen.
Die gesetzliche Unfallversicherung der Arbeiter und Angestellten der Hochschule Darmstadt regelt sich nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Ein Unfall (Versicherungsfall gem. § 193 SGB VII) ist durch den Unternehmer, d. h. den jeweiligen Vorgesetzten, der Unfallkasse Hessen anzuzeigen. Ein versicherter Unfall im Rahmen des Betriebssports liegt vor, wenn Sie sich an den offiziellen regelmäßigen Veranstaltungen des Hochschulsports beteiligen. Bei Beamten gelten Unfälle im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfälle. Angehörige von Hochschulmitgliedern der h_da zählen versicherungsrechtlich als Gäste. Gegenüber Gästen und sonstigen Teilnehmern übernimmt die h_da keinerlei Haftung für Schäden, die bei der Teilnahme am Hochschulsport entstehen. Eine weiter gehende Schadenshaftung gegenüber den Teilnehmern am Allgemeinen Hochschulsport durch den Hochschulsport und seine Lehrbeauftragten ist ausgeschlossen.
Für Diebstähle und Beschädigung von Privateigentum ist jegliche Haftung durch die Hochschule Darmstadt ausgeschlossen. Die Teilnehmer werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.